Hausordnung, Bewertung & Medienkonzept

Alles, was Ausdruck einer fremdenfeindlichen, diskriminierenden oder die Würde anderer verletzender Gesinnung ist, wird nicht geduldet.

  1. Ich gehe freundlich und hilfsbereit mit allen um.
  2. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht, der Unterrichtsschluss wird durch den Lehrer erklärt.
  3. Ich folge den Anweisungen der Lehrer.
  4. Ich störe niemanden beim Lernen.
  5. Ich gehe nicht an die Sachen anderer.
  6. Ich behandle alle Arbeitsmaterialien sorgsam.
  7. Ich nehme keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule (z.B. Messer und Feuerzeuge).
  8. Ich lasse Smartphones, Smartwatches, Musik-Player und Spielekonsolen aller Art abgeschaltet in der Schultasche.
  9. Ich halte meine Schule sauber und achte darauf, dass nichts beschädigt wird.
  10. Ich nutze die »Stopp-Regel«, wenn ich in Ruhe gelassen werden möchte.
  11. Ich halte mich während der gesamten Unterrichtszeit an das Rauch- und Alkoholverbot.
  12. Ich lasse mein Skateboard, meinen Roller und sonstige Fortbewegungsmittel (das Fahrrad ist nur erlaubt mit Fahrradkarte) außerhalb des Schulgebäudes.

Der Beschluss zur Leistungsbewertung wird außer Kraft gesetzt und ist z.Zt. ein Arbeitspapier.
Stand Oktober 2017

Leistungsbewertung / Hausaufgaben

Grundsätze der Leistungsbewertung und der Hausaufgaben

Grundsätze der Leistungsbewertung

1.    Rechtliche Grundlagen

· Brandenburgisches Schulgesetz vom 02.08.2002 (letzte Änderung 14.04.08 §57 Grundsätze der Leistungsbewertung§58 Zeugnisse
· Grundschulverordnung vom 10.07.2017 §5 und §6 Fördern und Fördermaßnahmen sowie Teilleistungsstörungen VV Leistungsbewertung vom 21.07.2011
· Sonderpädagogikverordnung vom 20.07.2017
· VV über die Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechnen vom 06.06.2011
· Rahmenlehrpläne der einzelnen Fächer 2017

 2.     Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung

Die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind Gegenstand für Leistungsbewertungen. Grundlage dafür sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen, insbesondere schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge und praktische Leistungen.

Leistungsbewertung berücksichtigt auch den individuellen Lernprozess des Kindes, die Anstrengungsbereitschaft, Selbständigkeit und erzielte Lernfortschritte. Die in den Rahmenlehrplänen formulierten Standards beschreiben die Kompetenzen, die in den jeweiligen Jahrgangsstufen zu erreichen sind.

Die Ergebnisse von Lernkontrollen dienen auch der Förderung und der Verbesserung des Unterrichts. Lernkontrollen machen Lernfortschritte und Lerndefizite erkennbar.

Eine hohe Qualität der Lern- und Lehrergebnisse basiert im Wesentlichen auf den Grundlagen von einem abgestimmten schuleigenen Curriculum, den transparenten Leistungsanforderungen sowie einer didaktisch, methodisch und pädagogisch durchdachte Unterrichtsgestaltung.

Eine Dokumentation der Leistungsbewertung erfolgt in Form von Halbjahres- und Jahreszeugnissen.  Die individuelle Lernentwicklung der Schüler wird fortlaufend in webbschule und gegebenenfalls im pädagogischen Tagebuch schriftlich festgehalten. Die Zeugnisse beschreiben den Lernstand in den einzelnen  Lernbereichen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten. Fachkonferenzen legen die Kriterien für die Bewertung mündlicher und schriftlicher Leistungen fest.

 3.     Leistungsermittlung und Leistungsbewertung in den Jahrgangsstufen

 a)     In der Jahrgangsstufe 1und 2 erfolgt eine verbale Leistungsbewertung. Bezugspunkt der Bewertung ist dabei der Schüler, seine Leistungsvoraussetzung, seine Entwicklung, seine Anstrengungsbereitschaft und seine Arbeitsergebnisse selbst.

b)     Die Zensierung setzt in der Klasse 3 ein, wenn nicht durch die Klassenkonferenz und Elternversammlung eine andere Entscheidung getroffen wird. Es ist eine allmähliche Heranführung an die Ziffernbewertung zu sichern, um vorzeitige Misserfolge zu vermeiden.

c)     In den Jahrgangsstufen 4 erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Leistungsstandes der Lerngruppen, der Entwicklung der Schüler und der vom Lehrer gesetzten Ziele.

d)     In den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist zunehmend die Erreichung, der vom Lehrer gesetzten Ziele als Maßstab der Leistungsbewertung einzubeziehen und dem Schüler deutlich zu machen.

e)     Schriftliche Arbeiten sind Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen. In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 sind die Anzahl und Dauer der Arbeiten in der VV Leistungsbewertung festgelegt. Die Minutenangaben dienen dem Lehrer als Orientierung. Die schriftlichen Arbeiten sind eine Woche vorher anzukündigen und im Klassenbuch nachzuweisen. In den Klassen sollten nicht mehr als zwei Arbeiten pro Woche geschrieben werden.

f)      In den Jahrgangsstufen 3 – 4 gehen die schriftlichen Arbeiten mit höchstens 40% und in den Jahrgangsstufen 5 und 6 mit genau 40% in die Leistungsbewertung  ein.

g)     Die Bewertung mit Noten in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 erfolgt nach folgendem Schlüssel.

Note 1 Note 2 Note 3Note 4Note 5 Note 6 
bis 96%bis 80%bis 60%bis 45%bis 16 % 

Note 1 – Die Leistung entspricht den Anforderungen im besonderen Maße
Note 2 – Die Leistung entspricht  voll den Anforderungen
Note 3 – Die Leistung entspricht  im Allgemeinen den Anforderungen. Es zeigen sich kleinere Mängel 
Note 4 – Die Leistung entspricht noch den Anforderungen. Es zeigen sich größere Mängel.
Note 5 – Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen. Grundkenntnisse sind noch reaktivierbar
Note 6 – Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen


h)     Leistungen der Mitarbeit im Unterricht sind angemessen einzubeziehen. Eine gezielte Beobachtung des Schülers ist dafür Voraussetzung.
        In regelmäßigen Abständen ist eine Leistungsbewertung im mündlichen Bereich vorzunehmen, um die aktive Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsstoff zu würdigen. Diese Note muss dem Schüler verständlich erklärt werden.

4.     Umgang mit Ergebnissen der Leistungsbewertung

a)     Verbindliche Klassenarbeiten werden in der Schule bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt.

b)     Jede Lehrerin/jeder Lehrer muss jede Art von Leistungsbewertung begründen können.

c)     Leistungsnachweise können auf Entscheidung des Lehrers nachgeholt bzw. wiederholt werden.

d)     Bei Leistungsverweigerung, groben Täuschungen und Unleserlichkeiten entscheidet die Lehrerin/der Lehrer unter Berücksichtigung des Alters und der Reife des Schülers, ob die Note „ungenügend“ erteilt wird.

e)     Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten werden den Eltern/Erziehungsberechtigten zur Kenntnisnahme übergeben.

f)      Auf Wunsch der Schüler bzw. der Eltern informiert jede Lehrerin/jeder Lehrer über den Leistungsstand

 5.    Einbeziehung von Hausaufgaben in die Leistungsbewertung

a)     Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht und können bewertet werden.

b)     Hausaufgaben müssen in Qualität und Quantität die Leistungsfähigkeit der Schüler berücksichtigen und von diesen ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit und Form gelöst werden können.

c)     Pro Unterrichtstag sollten die Hausaufgaben die Zeiten
        von
        
        Kl. 1 und 2         30 min
        Kl. 3 und 4         45 min
        Kl. 5 und 6         60 min

        nicht überschreiten.

d)     Die Vorbereitung auf den nächsten Unterrichtstag ist
        eine ständige mündliche Hausaufgabe.

 6.    Beschlüsse und weitere Maßnahmen

a)     Die Konferenz der Lehrkräfte und die Schulkonferenz beschließt die Grundsätze der Leistungsbewertung

b)     Die Fachkonferenzen überprüfen jeweils zu Beginn des Schuljahres ihre Bewertung und Zensierungsbeschlüsse und beschließen ihr Konzept.

c)     Die Maßnahmen und Beschlüsse sind mit Eltern in den Gremien der Schule zu beraten.
        (Elternversammlung/Elternkonferenz)

Königs Wusterhausen, den 10.10.2017
Konferenz der Lehrkräfte

Die Arbeit mit den „neuen Medien“ ist ein Baustein unserer Schulentwicklung und gehört inzwischen weitgehend zum Unterrichtsalltag. Im vorliegenden Konzept steht der Computer als mediales Multifunktionswerkzeug im Mittelpunkt. Gleichwohl soll festgehalten werden, dass der Einsatz  „alter Medien“ (wie Film, Overheadprojektor, Sachbücher, Lexika etc.) nicht vernachlässigt wird.

Die Medienarbeit unserer Schule beinhaltet die Integration der Medien in den Unterricht sowie das „Lernen mit und über Medien“. „Lernen mit Medien“ zielt auf die Verbesserung des fachlichen Lernens und unterstützt das selbstständige Lernen, indem Medien von Schülerinnen und Schülern zur Veranschaulichung von Unterrichtsinhalten, zur aktiven Auseinandersetzung mit fachlichen Inhalten und zur Recherche und Informationsbeschaffung (z.B. Internet) genutzt werden.

„Lernen über Medien“ meint einen zweiten Aspekt des Medieneinsatzes. Kompetenter Einsatz von Medien fragt nicht nur nach dem fachlichen Inhalt, sondern hinterfragt auch die Medienbotschaften und schult damit den sachgerechten, selbstbestimmten, kreativen und sozial verantwortlichen Umgang mit diesen.

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